Verkaufsbedingungen
1. Unsere Verkaufspreise können von uns in folgenden Fällen automatisch angepasst werden:
- Anstieg der Rohstoffpreise- Paritätsänderung der Währung, in der unsere Rohstoffe notiert sind
- Erhöhung der Energiepreise
- Ersatz fehlender Rohstoffe durch andere, Wechsel der Bezugsquellen aus Gründen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen.
Diese Liste ist nicht einschränkend.
2. Alle unsere Lieferungen werden bar bezahlt, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung besteht.
3. Alle Zusagen unserer Vertreter werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns gültig.
4. Die Farbgleichmäßigkeit unserer verwendeten Druckfarben sowie unseres Kartons kann nicht garantiert werden.
5. Unsere Lieferzeiten sind Richtwerte. Unter keinen Umständen können wir für Schäden oder Verluste haftbar gemacht werden, die durch verspätete Lieferung verursacht werden. Als Fälle höherer Gewalt gelten Maschinenausfall, Strom- oder Energiemangel, Streik, Feuer, Überschwemmung usw. Diese Liste ist nicht einschränkend.
6. Die Ware wird ab Werk verkauft. Der Transport erfolgt auf Verantwortung des Käufers, auch wenn die Ware frachtfrei am Bestimmungsort verkauft wurde.
7. Alle Waren, die aus vom Käufer zu vertretenden Gründen nicht innerhalb bestimmter Fristen geliefert werden können, lagern auf dessen Gefahr. Die Lagerkosten betragen 0,25 Euro / Palette / Tag ab dem ersten Lagertag. Jeder angefangene Tag wird voll verrechnet. Darüber hinaus behalten wir uns das Recht vor, diese Ware nach Benachrichtigung per Einschreiben, die nicht innerhalb von 8 Werktagen nach Versanddatum erfolgt ist, auf Kosten des Käufers in ein Lager einzulagern.
8. Folgende Toleranzen im Plus oder Minus der bestellten Menge sind erlaubt: weniger als 500 Stück 50%, 500-999 Stück 30%, von 1000-4999 Stück 15%, mehr als 5000 Stück 10%. Diese Mengen gelten pro Format, pro Druck, pro Qualität, pro Modell, pro Verarbeitung und pro Lieferung.
9. Eine Toleranz von 3 mm plus oder minus für jede Abmessung ist zulässig. Diese Toleranz bleibt auch nach Freigabe eines Modells zulässig.
10. Eine Toleranz von ca. 8% auf das Flächengewicht der ursprünglich vorgesehenen Bauteile ist zulässig.
11. Aufgrund der Automatisierung unserer Fabrikprozesse ist es technisch nicht möglich, eine Vielzahl von Fehlkopien zu produzieren. Eine Toleranz von maximal 1% pro Sendung ist zulässig.
12. Alle unsere Arbeiten erfolgen auf Gefahr des Bestellers, der uns und Dritten gegenüber allein verantwortlich ist, wenn Verfahren wegen Fälschung patentierter Verpackungen verfolgt werden.
13.
A) Pläne, Zeichnungen, Modelle, Probeabzüge usw., die nicht Gegenstand eines Auftrages sind, werden nach unseren Anweisungen berechnet bzw. retourniert.
B) Die von uns hergestellten Matrizen und Stempel bleiben unser Eigentum, auch wenn der Kunde einen Teil der Kosten übernommen hat.
C) Die Kostenbeteiligung sichert dem Kunden zu, dass diese Materialien ausschließlich für ihn verwendet werden und dass bis sie aus dem einen oder anderen Grund aus dem Verkehr gezogen werden.
D) Die Lagerung dieser Materialien kann nur für 1 Jahr nach der letzten Verwendung garantiert werden.
E) die Pläne, Zeichnungen, Probeabzüge, Filme, Modelle usw. unserer Kunden verbleiben auf deren Gefahr in unserem Hause.
14. Jede Reklamation bezüglich einer Sendung muss innerhalb von 8 Tagen nach dem auf dem Frachtbrief oder Frachtbrief angegebenen Datum erfolgen. Bei mangelhafter Lieferung beschränkt sich unsere Verantwortung auf den Ersatz des beanstandeten Teils der Sendung innerhalb unserer üblichen Lieferzeiten. Was auch immer die Folgen der fehlerhaften Lieferung sein mögen, es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.
15. Falls eine Sendung zurückgesandt werden muss, können wir diese nur annehmen, wenn die Original-Palettenetiketten vorhanden sind. Dies ist sowohl nacheinander als auch im Rahmen von BRC ein Muss.
16. Diese Rechnung ist in Hooglede zahlbar. Bei vollständiger oder teilweiser Nichtbegleichung der Schuld am Fälligkeitstag erhöht sich der Rechnungsbetrag von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung mit einem Zinssatz von 12 % pro Jahr ab diesem Fälligkeitstag. Mangels eines bestimmten Fälligkeitsdatums gilt dieses als das Rechnungsdatum. Bei vollständiger oder teilweiser Nichtbegleichung der Schuld am Fälligkeitstag ohne schwerwiegende Gründe erhöht sich der Schuldensaldo nach fruchtloser Inverzugsetzung um 12% mit mindestens 50 € und höchstens 2500 €. auch wenn Nachfristen gewährt werden.
17. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren vor, solange der Käufer nicht alle seine Verpflichtungen ihm gegenüber erfüllt hat. Dies bedeutet, dass der Käufer zwischenzeitlich nicht berechtigt ist, diese Waren zu verkaufen oder als Garantie an Dritte abzugeben.
18. Alle Streitigkeiten, die auftreten können, fallen in die Zuständigkeit des Gerichts in Kortrijk.
19. Die auf Briefen oder sonstigen Dokumenten unserer Kunden abgedruckten Einkaufsbedingungen berücksichtigen wir nicht. Mit der Auftragserteilung erkennt jeder Käufer an, unsere Verkaufsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.
20. Zuständig sind die belgischen Gerichte. Das anwendbare Recht ist belgisches Recht. Zuständig sind ausschließlich die Gerichte am Sitz des Verkäufers.